Anerkennung Weiterbildunsinstitute
Nachdem das Anerkennungsverfahren für die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge BAG/ Zirkuspädagogin BAG/ Zirkuspädagoge*in BAG
innerhalb der BAG Zirkuspädagogik seit 1.1.2013 in Kraft ist, wurde in einem nächsten Schritt die
Anerkennung der zirkuspädagogischen Bildungseinrichtungen entwickelt. Für die
Anerkennung des Berufsbildes Zirkuspädagogik in Gesellschaft und Politik bedarf es einer
allgemein anerkannten Infrastruktur der Weiterbildungen in diesem Bereich.
Hierzu gehört eine verbindliche Regelung für die Anerkennung der in diesem Bereich
arbeitenden Bildungseinrichtungen. Das erste Zertifikat der BAG an eine Weiterbildungseinrichtung wurde 2016 verliehen.
innerhalb der BAG Zirkuspädagogik seit 1.1.2013 in Kraft ist, wurde in einem nächsten Schritt die
Anerkennung der zirkuspädagogischen Bildungseinrichtungen entwickelt. Für die
Anerkennung des Berufsbildes Zirkuspädagogik in Gesellschaft und Politik bedarf es einer
allgemein anerkannten Infrastruktur der Weiterbildungen in diesem Bereich.
Hierzu gehört eine verbindliche Regelung für die Anerkennung der in diesem Bereich
arbeitenden Bildungseinrichtungen. Das erste Zertifikat der BAG an eine Weiterbildungseinrichtung wurde 2016 verliehen.
Qualitätskriterien für eine Anerkennung sind demnach insbesondere folgende Bereiche:
- Ein Lehrprogramm (Curriculum)
- Die Qualifikation der Ausbilder_innen – Dozent_innen (mind. Bedarf enger beschreiben/
austauschen, was es schon gibt) - Genauer zeitlicher Umfang der Ausbildung, Stundenzahl
- Räumlichkeiten für die Zirkuspädagogische Unterrichtstätigkeit
- Kurs- und Lernmaterialien für die Zirkuspädagogische Unterrichtstätigkeit
- Sicherheitsstandards
- Ein Studienvertrag
- Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung
(TN Befragung: wer arbeitet wo nach der Weiterbildung)
Die Einrichtung muss Mitglied in der BAG Zirkus sein. Alle vier Jahre muss eine Re-
Zertifizierung stattfinden.

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Stand 14.10.2019
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