Anerkennungsverfahren zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/ Zirkuspädagogin (BAG)

Die BAG Zirkuspädagogik hat die zweite Übergangsregelung beschlossen, nach der es Menschen mit umfangreichen, zirkuspädagogischen Erfahrungen und entsprechenden Qualifikationen ermöglicht wird, die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge BAG/Zirkuspädagogin BAG/ Zirkuspädagoge*in (BAG) zu erlangen. Diese aktuelle Übergangsregelung trat am 1.1.2018 in Kraft und gilt bis auf weiteres. .Bewerber*innen ab dem 18. Lebensjahr reichen eine vollständige Bewerbungsmappe (siehe Downloadlink unten) ein.

Die im November 2012 erstmals von der Mitgliederversammlung der BAG Zirkuspädagogik gewählte 7- köpfige Bildungskomission (BiKo) prüft diese Bewerbungsmappen und entscheidet über eine Anerkennung. Die BiKo setzt sich zusammen aus drei Einzelvertreter*innen mit umfangreicher praktischer Erfahrung in der zirkuspädagogischen Tätigkeit, die nicht Angehörige eines Ausbildungsinstituts sind, und drei Vertreter*innen als Delegierte von Weiterbildungsinstitutionen, die als Institution Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft sind. Hinzu kommt ein BiKo-Mitglied, das auch im Vorstand ist. Hier findet Ihr Infos über die derzeitige Besetzung der Bildungskommission.

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