Die Bildungskommission

- Eure Ansprechpartner*innen bei allen Fragen rund um das Thema Bildung innerhalb der BAG Zirkuspädagogik e.V. 

Eine der zentralen Aufgaben der von der Mitgliederversammlung der BAG Zirkuspädagogik gewählten Bildungskommision (BiKo) ist die „Erarbeitung einheitlicher Standards für die Aus- und Weiterbildung von Zirkuspädagog*innen unter pädagogischen, sozialpädagogischen, heilpädagogischen, künstlerischen Aspekten“ (§ 2 der Satzung).

Hierzu entwickelte sie ein Prüfverfahren, durch welches Menschen mit umfangreichen, zirkuspädagogischen Erfahrungen und entsprechenden Qualifikationen die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge BAG / Zirkuspädagogin BAG / Zirkuspädagoge*in BAG erlangen können. Bewerber*innen finden alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren und der einzureichenden Bewerbungsmappe hier

Auch Bildungsinstitute, die Aus- oder Weiterbildungen im zirkuspädagogischen Bereich anbieten, können sich in einem ähnlichen Verfahren durch die BiKo zertifizieren lassen und anschließend ihren Absolvent*innen die oben genannten Berufsbezeichnungen beurkunden. Hierzu hat die Mitgliederversammlung der BAG Zirkuspädagogik zum 01.01.2017 die Anerkennungsrichtlinien für Institute, die Weiterbildungen für Erwachsene anbietet, verabschiedet. Bislang haben sich zwei Institute anerkennen lassen, ein dritter Antrag wird momentan bearbeitet. Die entsprechenden Informationen für Bildungsinstitute gibt es hier. (Link zur Unterseite Annerkennung Weiterbildungsinstitute)

Die jeweiligen Kriterien zur Prüfung der eingegangenen Bewerbungen werden in regelmäßigem Turnus überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen in der Zirkuslandschaft angepasst. Langfristiges Ziel ist es, den Begriff Zirkuspädagoge BAG/Zirkuspädagogin BAG/Zirkuspädagoge*in BAG als Qualitätsmerkmal zu etablieren und diesen zukünftig ausschließlich durch anerkannte Bildungsinstitute beurkunden zu lassen.

Bis zu diesem (noch unbekannten) Zeitpunkt sollen jedoch alle zirkuspädagogisch erfahrenen Menschen die Gelegenheit haben, sich per Einzelprüfung anerkennen zu lassen. Daher werden die Kriterien durch sog. Übergangsregelungen langsam Schritt für Schritt verschärft und über die Homepage der BAG Zirkuspädagogik sowie die Mitgliederpost kommuniziert.

Die aktuelle Übergangsregelung trat durch Beschluss der Mitgliederversammlung der BAG Zirkuspädagogik zum 1.1.2018 in Kraft und gilt zunächst für 3 Jahre.

Aktuell beschäftigt sich die BiKo mit der Entwicklung eines Anerkennungsverfahrens für die Bildungsgänge zur Jugendqualifizierung („Juleica Zirkus“, „Jugendleiter*in Zirkus“ und „Jugendtrainer*in Zirkus“), sowie mit der Erstellung von Rahmenrichtlinien für die zirkuspädagogische Arbeit.

Die Bildungskomission besteht satzungsgemäß aus 7 Mitgliedern, die jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Diese setzen sich zusammen aus drei Vertreter*innen von Ausbildungsinstitutionen, drei Mitgliedern, die nicht Angehörige eines Ausbildungsinstitutes sind, sowie einem Mitglied des Gesamtvorstandes der BAG Zirkuspädagogik.

Unabhängige Vertreter*innen des Verbandes sind:

  • Jo Jonas
  • Lena van Remmen
  • Robert Eisele 
  • Bente Scheffold

 

Wir freuen uns über Fragen, Wünsche und Anregungen per Mail an biko@bag-zirkus.de

Vertreter*innen der Bildungsinstitute sind:

  • Daniel Patschovsky (LATIBUL Köln)
  • Verena Schmidt, (Zirkusakademie Berlin)
  • Isabelle Noel (JoJo Zentrum)

 

 

 

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